VERGABERECHT.

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ANSPRECHPARTNER

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Dr. Martin Weber

VERGABERECHT

Wir beraten öffentliche Auftraggeber und Unternehmen, die dem europäischen oder nationalen Vergaberecht unterliegen, bei der rechtssicheren Gestaltung von Vergabeverfahren. Die Beratung beginnt bei der Konzeption und Erstellung der Vergabeunterlagen und umfasst das gesamte Verfahren mit der Bewertung von Bieterangeboten und dem Abschluss durch Erteilung der Aufträge zum Abschluss durch eine wirtschaftliche Vergabe im Sinne des Auftraggebers.

Zugleich beraten und unterstützen wir auch Bieter und Auftragnehmer bei ihrer Beteiligung an Vergabeverfahren, der Erstellung von Angeboten und bei Vergabeverstößen.

Bei streitigen Auseinandersetzungen übernehmen wir die Vertretung in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und den Vergabesenaten. Für übergangene Bieter führen wir Schadenersatzprozesse zu Vergabeverfahren. Für öffentliche Auftraggeber machen wir Schadenersatzansprüche bei Submissionsabsprachen geltend.

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