VERKEHRSRECHT.

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ANSPRECHPARTNER

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Achim Delheid

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Benedikt Yavuz

VERKEHRSRECHT

Unfallschadenregulierung:

Ein Verkehrsunfall ist schon ärgerlich genug und mit viel Aufwand verbunden. Der Aufwand kann mit unserem Regulierungsteam minimiert werden. Wird Ihnen ein Mitverschulden vorgeworfen, suchen Sie sowieso einen kompetenten Rechtsanwalt auf. Bei einem unverschuldeten Unfall ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts sogar kostenlos, da der Verursacher bzw. seine Versicherung die Kosten übernehmen muss. Auch eine Rechtsschutzversicherung braucht man dann nicht. Es gibt nämlich bereits eine Vielzahl von Fragen im Vorfeld zu klären.

Welche Schadensersatzansprüche habe ich?
Muss/darf ich ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben?
Was ist ein Wiederbeschaffungsaufwand?
Ab wann liegt ein Totalschaden vor?
Wer beauftrag den Sachverständigen, wer bezahlt ihn?
Darf ich die Reparatur schon Auftrag geben? Wo?
Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?
Was ist Nutzungsausfall?
Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?

Wir beraten Sie nach einem Verkehrsunfall über die für Sie beste Abwicklungsmöglichkeit. Wir koordinieren die Abwicklung und führen die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung, dem Sachverständigen, der Werkstatt, der Polizei etc. Der Aufwand nach einem Unfall lässt sich durch unser Team Unfallregulierung in der Regel sogar kostenlos minimieren.

Unfall online melden

Autohaus:

Die Bearbeitung eines Haftpflichtschadens ist nur in der Werkstatt profitabel, nicht am Schreibtisch der Serviceberater/innen. Natürlich wollen Sie Ihren Kunden auch bei der Abwicklung helfen. Überlassen Sie den Schriftverkehr und die Koordination der Schadenabwicklung erfahrenen Rechtsanwälte. Ihr Kunde profitiert davon durch effiziente Durchsetzung seiner Ansprüche. Sie als Autohaus sparen sich die Kräfte Ihrer Mitarbeiten lästige Korrespondenz mit dem gegnerischen Versichere über unzulässige Kürzungen und können sich stattdessen um die Bedürfnisse Ihrer Kunden kümmern. Bei unstreitiger Haftungslage zahlen auch Sie als Autohaus dafür nichts. Ihr Kunde wird es Ihnen danken.

Ordnungswidrigkeiten:

Berufskraftfahrer und Privatpersonen sind heutzutage auf ihr Fahrzeug angewiesen. Ein Fahrverbot ist da oft nicht nur unangenehm, sondern es droht gar der Arbeitsplatzverlust. Oft sind es wenige hundertstel Sekunden oder wenige km/h die über ein Fahrverbot oder einen Punkt in Flensburg entscheiden. Viele Messungen sind dabei sogar falsch oder jedenfalls angreifbar. Wir beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Ordnungswidrigkeitenrechts z.B:

– Geschwindigkeitsüberschreitung
– Abstandsunterschreitung
– Rotlichtverstöße
– Handy am Steuer
– Alkohol am Steuer

und vertreten Sie im Gerichtsverfahren.

Verkehrsstrafrecht:

Eine Straftat begeht man im Strassenverkehr schneller als man. Es droht dann nicht nur ein Fahrverbot, sondern die Entziehung der Fahrerlaubnis z.B bei Fahrerflucht. Auch aus einem vermeintlich harmlosen Autounfall wird sogleich eine Straftat, wenn jemand verletzt wurde. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann bereits wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Wir beraten Sie im Ermittlungsverfahren zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens und verteidigen Sie falls nötig in der Hauptverhandlung vor Gericht. Da nur Ihr Verteidiger die Möglichkeit hat die Ermittlungsakte einzusehen, ist eine frühzeitige Beratung ein Muss. Gegenüber der Polizei müssen Sie sich nicht äußern, machen Sie von diesem Recht gebrauch und äußern sie sich nach Akteneinsicht mit Hilfe Ihres Verteidigers.Bei den meisten Verkehrsstraftaten übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsanwaltes.

Verkehrsverwaltungsrecht:

Ihnen wurde der Führerschein entzogen? Das Strassenverkehrsamt fordert Sie zur Vorlage eines Facharztgutachtens oder sogar eine MPU auf?

Wir beraten und vertreten Sie auch bei diesen Fragestellungen und begleiten Sie z.B auf dem Weg zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

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